Vor 20 Jahren, am 26. Mai 1993, hat der Deutsche Bundestag den Grundgesetzartikel 16 gestrichen. Dieser hatte kurz und bündig erklärt: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht". Der neu aufgenommene Artikel 16a höhlt dieses Asylgrundrecht durch weitreichende Zusatzbestimmungen aus.











